Gesetzgebung
Durch den russischen Angriffskrieg ist die derzeitige wirtschaftliche Situation vieler deutscher Unternehmen von großer Unsicherheit geprägt. Dies liegt unter anderem daran, dass die von der Staatengemeinschaft getroffenen Sanktionen nicht nur die russische Wirtschaft hart treffen, sondern zum Teil auch Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland haben. Die Bundesministerien für Finanzen (BMF) sowie für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben nun am 08.04.2022 ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffenen deutschen Unternehmen vorgestellt.
Ab dem 01.08.2022 wird es möglich sein, ohne persönliches Erscheinen vor einem Notar „vom eigenen Schreibtisch aus“ digital eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) zu gründen. Zu diesem Tag tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft und schafft erstmals die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine notarielle Distanzbeurkundung. Das neue Verfahren ist dabei insbesondere für grenzüberschreitende Sachverhalte interessant.
Die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum 1.1.2022 bis 31.3.2022 kann seit dem 7.1.2022 beantragt werden. Bei der Überbrückungshilfe IV beeinträchtigen auch im Februar 2022 freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs die Förderberechtigung ausnahmsweise nicht, wenn eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wegen Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre.
Für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuern kann im Steuerentstehungsjahr noch keine Rückstellung gebildet werden. Ebenfalls unzulässig ist die Bildung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- beziehungsweise Kleinstbetrieb. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster hervor. Die Revision wurde zugelassen und ist beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. XI R 19/21).
Noch kurz vor Jahresende verabschiedete der Gesetzgeber das sog. Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, kurz SanInsFoG. Darin enthalten ist das sog. Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG, das die Implementierung eines Systems zur Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements bei haftungsbeschränkten Unternehmen vorsieht.
Mit dem Hauptziel, angeschlagene Firmen zu helfen, hat die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zum Insolvenzrecht beschlossen.
Nach BFH-Rechtsprechung ist der Ansatz einer Pensionsrückstellung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer durch Entgeltumwandlung regelmäßig nicht zulässig.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, der Lohnsteuer unterliegt.
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020
einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn stufenweise zu erhöhen.
Mehr als ein halbes Jahr beeinträchtigt das Coronavirus bereits unser Leben und Arbeiten. Mit kaum vorstellbarer Wucht hat COVID-19 das öffentliche Leben und die Wirtschaft getroffen, seit am 28.01.2020 der erste offiziell bestätigte Corona-Fall in Deutschland allgemein bekannt wurde. In den vergangenen Monaten haben wir für Sie die oftmals hektische Entwicklung begleitet und versucht, einen Überblick zu geben über die sich ständig ändernden rechtlichen Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie und die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der daraus resultierenden Wirtschaftskrise.