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Am 01.01.2021 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten. Neben der Schaffung eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für Unternehmen (StaRUG) wurden eine Reihe von weiteren Neuerungen im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht eingeführt.
Wenn Mitarbeiter von Startups unentgeltlich oder verbilligt Anteile am Unternehmen erhalten, wird die Freude schnell von der steuerlichen Realität eingeholt. Die Gewährung der Anteile löst Steuern aus, ohne dass den Mitarbeitern finanzielle Mittel zu deren Begleichung zufließen. Als dry income wird dieses Phänomen bezeichnet, dem sich die Bundesregierung nun in einer Gesetzesinitiative annimmt.
Die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie begleiten uns nicht nur im Alltag, sondern auch bei bilanziellen Fragestellungen, insbesondere bei Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020.
Für Unternehmen, die von der Corona-Pandemie nicht unwesentlich betroffen sind, stehen für die Monate September bis Dezember 2020 weitere staatliche Hilfen in Form der Überbrückungshilfe II in Höhe von bis zu EUR 50.000 pro Monat bereit.
Betriebe, die direkt oder indirekt von coronabedingt angeordneten Betriebsschließungen betroffen sind, erhalten staatliche Unterstützung in Höhe von 75% des Umsatzes im November 2019.
Um mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der Digitalisierung zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ins Leben gerufen.
Nichtbeanstandungsregel läuft für Cloud-basierte TSE bis spätestens 31.03.2021 ab
Erneute und massive Verschärfungen im Steuerstrafrecht („unter dem Deckmantel eilbedürftiger Corona Maßnahmen“)
Mehr als ein halbes Jahr beeinträchtigt das Coronavirus bereits unser Leben und Arbeiten. Mit kaum vorstellbarer Wucht hat COVID-19 das öffentliche Leben und die Wirtschaft getroffen, seit am 28.01.2020 der erste offiziell bestätigte Corona-Fall in Deutschland allgemein bekannt wurde. In den vergangenen Monaten haben wir für Sie die oftmals hektische Entwicklung begleitet und versucht, einen Überblick zu geben über die sich ständig ändernden rechtlichen Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie und die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der daraus resultierenden Wirtschaftskrise.
Die nachfolgende Darstellung führt aus, in welcher Weise durch Hebung stiller Reserven das bilanzielle Eigenkapital von Unternehmen ohne Steuerbelastung gestärkt werden kann.