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Die Spitzen der Großen Koalition haben sich auf ihrer Sitzung am 25. August auf weitergehende Maßnahmen im Kontext der Coronakrise geeinigt. Diese laufen vor allem auf eine Verlängerung bestehender Hilfen und Regelungen hinaus. Maßnahmen zur langfristigen finanziellen Entlastung und Rekapitalisierung der Unternehmen bleibt die Bundesregierung hingegen schuldig.
Für Jahresabschlüsse, die im Laufe des Jahres 2020 ihren Stichtag haben, besteht die Notwendigkeit, sich mit den Folgen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Berichterstattung darüber zu beschäftigen. Fraglich ist somit, wie dies im Anhang nach HGB zu berücksichtigen ist.
Als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie hat die Bundesregierung der staatlichen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Sonderprogramm zugewiesen. Als weitere Reaktion ist am 28. März 2020 das Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Kraft getreten. Ein kleiner Überblick:
Das DRSC hat am 26. Mai 2020 veröffentlicht, dass der HGB-Fachausschuss des DRSC am 12. Mai 2020 den DRS 28 verabschiedet hat.
Die Bundesregierung und das Bundesministerium der Finanzen haben eine Vielzahl steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Das Paket steuerlicher Hilfsmaßnahmen wurde im April und Mai um weitere Maßnahmen ergänzt. Der Fachliche Hinweis des IDW vom 02.04.2020 wurde daher mit Datum vom 26.04.2020 aktualisiert.
Das IASB hat eine Änderung an IFRS 16 Leasingverhältnisse vorgeschlagen, um Leasingnehmern die Bilanzierung von Zugeständnissen, wie Stundung der Mietraten oder Mietpreisnachlässe, zu erleichtern, die im direkten Zusammenhang mit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie gewährt werden.
Derzeit befinden sich viele Unternehmen in der Phase der Prüfung der Rechnungslegung. Fraglich ist, wie hierbei mit den Herausforderungen durch die Corona-Pandemie umzugehen ist.
Der IDW Investmentfachausschuss (IVFA) hat sich mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Rechnungslegung von Investmentvermögen auseinandergesetzt und einen weiteren Fachlichen Hinweis entwickelt.
Als Berater des Mittelstands hat PSP München pro bono den interaktiven Corona Helpdesk entwickelt und möchte so einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise leisten. Die webbasierte Softwarelösung ermittelt ausgewählte zur Verfügung stehende Wirtschaftshilfen und führt Sie interaktiv durch den von Bund und Ländern angebotenen Hilfsmaßnahmen-Dschungel.
Das Manager Magazin hat in einer gemeinsamen Studie mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) in diesem Jahr zum dritten Mal die Wirtschaftsprüfungsbranche untersucht und die Branchen-Champions ermittelt. Mit dem Gütesiegel „Deutschlands beste Wirtschaftsprüfer 2020/21 für den Mittelstand“ zeichnet das Manager Magazin Wirtschaftsprüfer aus, die ihre Mandanten mit herausragender Leistung überzeugen.