Berufsstand
Welche Auswirkungen hat der harte Lockdown auf die Durchführung von Inventurbeobachtungen?
Das IDW hat ein zweites Update des Fachlichen Hinweises: Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Teil 3) erarbeitet.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dessen Fokus die Verbesserung der Angaben über Unternehmenszusammenschlüsse steht. Zudem werden Vorschläge gemacht, wie die Bilanzierung von Goodwill – und insbesondere der Test auf Werthaltigkeit – praktikabler gestaltet werden könnte.
Um die Bilanzierung von Sale-and-Leaseback-Transaktionen zu verbessern, hat das IASB Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse vorgeschlagen.
Digital Summit des IDW: „Die Digitalisierung des Finanzbereichs ist für die Unternehmen ein entscheidender Wettbewerbsvorteil, der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer soll bei der Transformation unterstützen.“
Das IDW hat sein ursprüngliches Papier vom 08.04.2020 um weitere Fragen und Antworten ergänzt, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in den Fokus rücken.
Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz der Bundesregierung ist die Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25%, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vorgesehen, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.
IDW zu weiteren Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Rechnungslegung nach HGB
Vor kurzem veröffentlichte das IDW ein Update des fachlichen Hinweises zu Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Teil 3) nach HGB.
Das IDW hat auf seiner Homepage ein Update des fachlichen Hinweises des IDW zu Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Teil 3) veröffentlicht.
Die Bundesregierung und das Bundesministerium der Finanzen haben eine Vielzahl steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Das Paket steuerlicher Hilfsmaßnahmen wurde im April und Mai um weitere Maßnahmen ergänzt. Der Fachliche Hinweis des IDW vom 02.04.2020 wurde daher mit Datum vom 26.04.2020 aktualisiert.